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 RUND UM IHREN KAMIN
Verbaucherinfos
Wichtige Begriffe kurz erläutert

EMPFEHLUNGEN FÜR DEN KAMIN- UND ABGASANLAGENBAU
 

Der Kamin ist ein Baustein der Heizanlage und als solcher unterliegt er den Vorschriften des Gesetzes
46/90, bzw. für die Einzelgeräte in den Wohnungen mit einer Feuerleistung als Summe aller Geräte unter
15 KW die Norm UNI 10683, welche vorschreiben, dass aus Gründen der allgemeinen Sicherheit alle
Anlagen ausschließlich durch Fachfirmen errichtet werden müssen. Der Kamin ist der Teil einer Anlage,
welcher in der Regel an der Baustelle zusammengebaut wird. Das bedeutet er muss aus zertifizierten Teilen
geliefert, entsprechend den Anleitungen des Herstellers zusammengebaut und anschließend von der
Installationsfirma des Heizgerätes überprüft und vom Kaminkehrer abgenommen werden.
Der Bau eines Kamins oder der Anschluss eines Heizgerätes an einen Kamin durch den Eigentümer ist aus
Sicherheitsgründen gesetzlich verboten. Bei einer Summenleistung über 15 KW aller Feuerstätten in der
Wohnung, unterliegt auch der Installateur vom Einzelofen der Pflicht der Eintragung ins Handwerksregister
mit der einschlägigen Berufsklasse als Hafner oder Installateur für Heizungs- und sanitäre Anlagen nach
Gesetz 46/90 Abs. 1.C. und der Einzelofen muss ins Anlagenbüchlein nach gesetzlicher Bestimmung
192/05 i.g.F. eingetragen werden. Sollte bei einer Hausplanung durch den Architekten ein Kamin
vorgesehen sein, ohne dass eine ausdrückliche Einschränkung für die anzuschließenden Heizgeräte
angegeben werden, so empfiehlt es sich einen dreischaligen Kamin mit mindestens T400-N1-W-3-G50 zu
installieren.

1. Die Einzelteile eines Kamins / Abgasanlage
Jeder Kamin muss entsprechend der Norm UNI EN 1443/05 i.g.F. aus mindestens den Teilen bestehen, die
im Bild angeführt sind:




 



 

2. Materialwahl
Es dürfen nur Materialien mit CE-Zertifikat nach UNI EN 1443/05 i.g.F. verwendet werden. Die
Installationsfirma des Kamins (z.B. Maurer, Installateur für Heizungs- und sanitäre Anlagen, Hafner) muss
vom Hersteller/Händler immer alle Unterlagen für den Kaminbau einfordern und sie dann zusammen mit
der Eigenerklärung für die Montage der Installationsfirma des Heizgerätes für dessen Beurteilung und dem
Kaminkehrer für die Abnahme zur Verfügung stellen.

Für den Kaminbau sind folgende Lösungen möglich:

• Systemkamin: alle Teile (Außenschale, Innenschale, Isolierung usw.) werden von einem einzigen
Hersteller geliefert, mit CE-Zertifikat nach UNI EN 1443/05 i.g.F.

• Zusammengesetzter Kamin: Außenhülle, Innenrohr, eventuelle Isolierung usw. werden von
verschiedenen Herstellern geliefert, jedes mit seinem CE-Zertifikat nach UNI EN 1443/05 i.g.F.

• Sanierter Kamin: eigenständiger, freier, dichter Schacht aus nicht brennbarem Material, in dem
eine Innenschale eingezogen wird. Die Innenschale muss ein CE-Zertifikat haben nach
EN 1443/05 i.g.F., muss getrennt von der Außenschale installiert sein und als nicht brennbar
zertifiziert sein (für Brennwertgeräte sind auch Kunststoffrohre mit CE-Zertifikat zulässig)

• Abdichtung bestehender Kamine: ein bestehender und bereits vom Kaminkehrer abgenommener
Kamin kann bei Bedarf nachträglich abgedichtet werden. Für die Abdichtung müssen Materialien
mit Eignungserklärung vom Hersteller verwendet werden (UNI 10845). Ein Schacht kann nur
durch die Innenabdichtung nicht zum Kamin erklärt werden, sondern benötigt dafür eine
Sanierung entsprechend oberem Kapitel

• Bestehende Asbestzementkamine: diese müssen zur weiteren Benutzug entsprechend der Norm
UN 10845 und dem einschlägigen Arbeitsblatt vom Amt für Luft und Lärm vom Mai 1999 durch
eine innere Besprühung beschichtet werden.

3. Kontrollen vor der Installation des Heizgerätes

Vor der Installation muss der Installateur für Heizungs- und sanitäre Anlagen und/oder der Hafner
überprüfen, dass der Kamin für das zu installierende Heizgerät (Kessel, Heizofen, Herde, Pizzaofen,
offener Kamin usw.) geeignet ist und dafür müssen alle technischen Unterlagen vom Kamin zur
Verfügung gestellt werden. Für Heizkessel und Fertigöfen dürfen nur solche mit CE-Zertifikat
installiert werden und bei Kachel- und ortsgebundenen Öfen muss der Hafner eine Berechnung
entsprechend prEN 15544 durchführen.

4. Unterlagen für den zuständigen Kaminkehrer vor dem Baubeginn und in der Baufase

Für alle neu zu errichtenden, umzubauenden oder zu sanierenden Abgasanlagen (Kamin) legt der
Bauherr dem Kaminkehrer eine entsprechende und geeignete Planunterlage zur Begutachtung vor.
Darunter versteht man z.B.:

• CE-Zertifikat der Materialien vom Kamin mit den Installationsbestimmungen

• Sicherheitsabstand von brennbaren Materialien (siehe Zertifikat oder Berechnung gemäß
prEN 15287)

• Querschnittberechnung durch den Installateur für Heizungs- und sanitäre Anlagen oder den
Hafner bei Geräten bis 35 KW oder eine Planung durch einen befähigten Heizungstechniker bei
Heizkessel über 35 KW oder bei Mehrfachbelegung der Kamine

• Technische Unterlagen des zu installierenden Heizgerätes mit Abgastemperatur, Feuerleistung,
Zugbedarf, Brennstoff usw.

Im Zuge der Bauausführung der Abgasanlage führt der Kaminkehrer mindestens eine
Rohbaubeschau durch.

4.1 Beispiele von CE-Zertifizierungsnummern für Kamine:

a) nach UNI EN1443 T400 P1 W 1 G50 oder
b) nach UNI EN 1856-1 T600 N1 W V1L40045 G50
T400 = max. Abgastemperatur vom Heizgerät in oC, z.B. 400oC
N1 oder P1= N1 für Unterdruckkamin, P1 Überdruckkamin für Gasthermen mit
Ventilator (andere Ducklassen siehe UNI EN 1443)
W oder D = für Feuchtbetrieb, D = nur für Trockenbetrieb (nicht für Brennwert,Gaskessel mit Ventilator oder Gebläse usw.)
1 für a) = 1 = nur für Gas, 2 = für Gas und Heizöl, 3 = für alle Brennstoffe
G oder O = G = Ausbrandfest, Vorschrift für Holz, Pellet usw., O = nicht Ausbrandfest (nicht für Festbrennstoffe zugelassen)
50 = Maß in mm für den Mindestabstand zu brennbaren Materialien,wenn die Zahl fehlt (zusammengesetzter oder sanierter Kamin)
muss ein Techniker den Mindestabstand berechnen nach prEN 15287, oder siehe
nachstehende Tabelle.

Aus der CE-Zertifizierungsnummer Beispiel b) an Stelle von der Kennzahl 1 (2 oder 3):
V1 = V1 = nur für Gas, V2 = für Gas, Heizöl und Holz, V3 nur Trockenbetrieb
L40045 = Material: (L = Edelstahl), (400 = AISI 314 L), (45 = Materialstärke in 1/100 mm)
4.2 Sicherheitsabstand von brennbaren Materialien:

Der Sicherheitsabstand von brennbaren Materialien (Holzbalken, Kunststoffrohre, Außenwandisolierung,
Schränke, Polstermöbel, Vorhänge usw.) muss immer eingehalten werden, unabhängig vom Brennstoff, denn
die Gefahr beseht bereits ab 130oC. Der Sicherheitsabstand wird:

• Bei Systemkamin angegeben vom Hersteller - siehe letzte Zahl in mm der CE-Zertifizierung (Absatz 4.1)
• Bei einem zusammengesetzten oder sanierten Kamin wird er vom Kaminbauer berechnet nach prEN 15287

und hier folgt eine Beispieltabelle für einen Betonschacht mit Wandstärke gesamt 30 mm, bei einem
Einsatzrohr in Edelstahl oder Schamott bis 250 mm, Mindestabstand zu brennbaren Materialien 50 mm
hinterlüftet, für alle Brennstoffe:

Abgastemperaturklasse T160oC T200oC T250oC T300oC T400oC
Innenrohr ohne Isolierung Ja Nein Nein Nein Nein
Innenrohr mit Mineralwolle-Isolierschalen zu 20 mm 20 mm 20 mm 25 mm 30 mm
Berechnung nach prEN 15287 für obgenannte Bedingungen, andere Bedingungen müssen berechnet werden
5. Zubehöre für Kamine:

Zur gesamten Abgasanlage gehören der Kamin und verschiedene Bestandteile, die alle eine CE-Zertifizierung
oder eine Eignungserklärung benötigen. Vor der Installation ist der zuständige Kaminkehrer anzuhören, bzw. in
der Planung sind die entsprechenden Unterlagen beizulegen:

• Innenschale vom Kamin mit CE-Zertifizierung und aus nicht brennbarem Material und (außer bei
Brennwertkessel sind CE-zertifizierte Kunststoffrohre möglich)

• Mantelstein als Außenhülle aus nicht brennbarem Material (z.B. Leichtbeton), nur im Aufstellungsraum vom
Heizgerät selbst kann sie auch aus Metall sein

• Isoliermaterial aus nicht brennbarem Material und mit entsprechender Temperaturklasse
• Dehnungsfugen, Ausdehnungsvorrichtungen und Abstandhalter




Übergangsfristen für bestehende Einzelraum-Feuerst