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Abgasanlagen

Abgasleitungen gehören zu Abgasanlagen. DIN 18160 unterscheidet bei Abgasanlagen Schornsteine und Abgasleitungen. Abgasanlagen werden definiert: aus Bauprodukten hergestellte bauliche Anlage, wie Schornstein, Verbindungsstück, Abgasleitung oder Luft - Abgas - System für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten; zu den Abgasanlagen zählen auch Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen von Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen und ortsfesten Verbrennungsmotoren.
Schornsteine: Abgasanlagen, die rußbrandbeständig sind.
Abgasleitungen: Abgasanlagen, die nicht rußbrandbeständig sein müssen.
An nicht rußbrandbeständige Abgasleitungen dürfen nur Feuerstätten für gasförmige oder flüssige Brennstoffe (Heizöl EI, Erdgas, Flüssiggas) angeschlossen werden, wo in der Regel im Betrieb kein Ruß anfällt. Abgasleitungen können hinsichtlich der Anordnung - innerhalb oder außerhalb von Gebäuden, der Brandschutzeigenschaften, der Betriebsweise - Unterdruck oder Überdruck sowie des Aufbaues einschalig oder mehrschalig, unterschieden werden. Es dürfen nur zugelassene Systeme, die den vorhandenen Abgastemperaturbedingungen und Abgasdruckbedingungen genügen, eingesetzt werden.
Abgasleitungen werden in unterschiedlichen Durchmessern (ab 70 mm) und Werkstoffen, z.B. nicht rostender Stahl, Kunststoffe, Aluminium, Keramik, angeboten. Für nachträglichen Einbau in vorhandene Schächte können auch flexible Abgasleitungen eingesetzt werden.




 

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